Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen auf Deutsch und Ungarisch
Schwerpunkte: Zivil-, Wirtschafts-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht
Grenzüberschreitende Streitigkeiten und internationale Sachverhalte gehören zur täglichen Kanzleipraxis
Maßgeschneiderte Betreuung, Kostentransparenz
Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander. Es regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen wie auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen.
Ob Kauf-, Werk-, Darlehens-, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte:
Ich berate Sie umfassend und kompetent, vertrete Sie gegenüber der Gegenseite und unterstütze Sie auch in der Forderungsdurchsetzung oder bezüglich Fragen des gesetzlichen Schadensersatzes.
In kaum einem anderen Lebensbereich entstehen für die Beteiligten so einschneidende persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Folgen wie im Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich von Anfang an von einem Anwalt begleiten lassen, bei dem Sie sich „gut aufgehoben“ fühlen.
Ich stehe Ihnen bei Rechtsfragen zur Trennungsvereinbarung / Scheidungsvereinbarung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie zu dem Sorge-recht und Umgangsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Das Rechtsgebiet Erbrecht ist sehr umfangreich und komplex. Infolge der Globalisierung gibt es immer mehr internationale Nachlassangelegenheiten, in dem der Nachlass sich in mehreren Ländern befindet, wo der Verstorbene Doppelstaatler war, oder die Erben in unterschiedlichen Ländern leben. In diesem Fall ist es besonders wichtig, die einschlägigen Regelungen zu kennen und eine zielorientierte Beratung zu erhalten.
Das Erbrecht berührt einen sehr sensiblen und privaten Bereich des Lebens und Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie stellen oftmals eine große Belastung für die Beteiligten dar. Gerade bei solchen Auseinandersetzungen kann ich dazu beitragen, dass die gebotene Sachlichkeit gewahrt wird.


Die Vergütung für die Vertretung im Gerichtsverfahren darf das gesetzliche Minimum nicht unterschreiten. In der außergerichtlichen Tätigkeit sind dabei auch Vergütungsvereinbarungen möglich, die die gesetzlichen Mindestgebühren nicht erreichen.
Die Kostentransparenz wird bei mir großgeschrieben. Die voraussichtlichen Kosten teile ich Ihnen in jedem Verfahrensstadium mit, bevor Kosten entstehen.
Jeder Anwalt haftet für die Richtigkeit seiner Auskünfte und Beratung, daher kann er diese nicht umsonst anbieten, auch wenn die Sache am Ende, nach einer Prüfung, leider keinen Erfolg verspricht.


„Meine Leidenschaft ist es, Mandanten, auch bei komplexen Ausgangslagen, einen Lösungsweg aufzuzeigen, und ihre Freude zu erleben, wenn ihre Ziele durchgesetzt werden können.“
Ich berate Sie umfassend in zivilrechtlichen Angelegenheiten und stehe Ihnen insbesondere im Erb- und Familienrecht kompetent zur Seite.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Vertragsrecht – von der Vertragsgestaltung bis zur effektiven Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Besonderes Interesse gilt Mandaten mit grenzüberschreitendem Bezug. Mein Mandantenkreis umfasst sowohl mittelständische Unternehmen aus dem mitteleuropäischen Raum als auch Privatpersonen.
Vor meiner Kanzleigründung im Jahr 2018 war ich seit 2014 als niedergelassene europäische Rechtsanwältin in mehreren renommierten Wirtschaftskanzleien in Frankfurt tätig.
An meinem Beruf schätze ich besonders den persönlichen Austausch mit Mandanten aus unterschiedlichsten Ländern und Branchen – diese Vielfalt bereichert meine tägliche Arbeit und motiviert mich stets aufs Neue.